Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.08.2016, Az. AnwZ (Brfg) 26/14

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2016, 6287

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[X.]:[X.]:BGH:2016:250816BANWZ.BRFG.26.14.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
AnwZ
([X.]) 26/14

vom

25. August 2016

in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

wegen
Aufhebung eines belehrenden Hinweises
hier:
Anhörungsrüge

-
2
-
Der Bundesgerichtshof, [X.], hat durch [X.] [X.], die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie den
Rechtsanwalt Dr. Kau und die Rechtsanwältin Merk
am 25. August 2016
beschlossen:
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das [X.]surteil vom 20.
Juni 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Gründe:
Der [X.] hat mit Urteil vom 20.
Juni 2016, auf das wegen der näheren Begründung verwiesen wird, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des [X.] vom 17.
Februar 2014 zurückgewiesen. Hier-gegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Anhörungsrüge.
Die Anhörungsrüge ist gemäß §
112c Abs.
1 Satz
1 [X.], §
152a VwGO statthaft. Sie ist aber unbegründet. Der [X.] hat kein zu [X.] entscheidungserhebliches Vorbringen der Klägerin übergangen und deren rechtliches Gehör nicht in sonstiger Weise verkürzt. Die Klägerin hatte in der mündlichen Verhandlung vom 20.
Juni 2016 Gelegenheit, sich umfassend zu äußern. Dass der [X.] ihrer Wertung, die Empfehlung durch Autowerkstät-ten und Sachverständige beruhe allein auf ihrem "außerordentlich guten Ruf", nicht gefolgt ist, begründet keine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Der [X.] hält die Entscheidung im Übrigen auch in der Sache weiterhin für zutreffend. 1
2
-
3
-
Auf dem zusätzlich angeführten Gesichtspunkt, dass das Verhalten der Klägerin auch den §§
43, 43b [X.] widerspricht, beruht das Urteil nicht.
Kayser
Roggenbuck
[X.]

Kau
Merk
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 17.02.2014 -
BayAGH [X.] -
4 -
7/13 -

Meta

AnwZ (Brfg) 26/14

25.08.2016

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.08.2016, Az. AnwZ (Brfg) 26/14 (REWIS RS 2016, 6287)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 6287

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