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PDF anzeigen [X.]([X.]) 4/07 vom 17. Juni 2008 in dem Prüfungsverfahren des [X.]s Antragsteller und [X.]evisionskläger,
gegen Antragsgegner und [X.]evisionsbeklagter,
wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht 2 Der [X.] - Dienstgericht des [X.] - hat am 17. Juni 2008 durch die Vorsitzende [X.]in am [X.] Dr. [X.]issing-van Saan, [X.] am [X.] [X.] und Prof. Dr. [X.] sowie [X.] am [X.]ar-beitsgericht Schmitz-Scholemann und [X.]in am [X.]arbeitsgericht [X.] beschlossen: Das Urteil des [X.]s - Dienstgericht des [X.] - vom 15. November 2007 wird dahingehend berichtigt, dass es in der Urteilsformel anstelle von "Urteil des [X.] - Dienstgericht für [X.] - vom 30. April 2007" richtig lauten muss: "Urteil des [X.] - Dienstgericht für [X.] - vom 25. April 2007". [X.]issing-van Saan Joeres [X.] Schmitz-Scholemann [X.] Vorinstanz: [X.], Entscheidung vom 25.04.2007 - 66 DG 3/06 -
Meta
17.06.2008
Bundesgerichtshof Dienstgericht des Bundes
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.06.2008, Az. RiZ (R) 4/07 (REWIS RS 2008, 3365)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 3365
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