Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 19.10.2020, Az. 2 BvQ 78/20

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2020, 3040

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Ablehnung eines Eilantrags wegen Subsidiarität: unterbliebene Beschwerde gem § 172 Abs 1 S 1 StPO


Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antragsteller begehrt mit dem isolierten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aufhebung des Bescheids der Staatsanwaltschaft [X.] vom 29. September 2020, mit dem von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Amtsanmaßung auf seine Strafanzeige hin nach § 152 Abs. 2 StPO abgesehen worden ist, sowie die Verweisung des Verfahrens an eine "andere, unabhängige Staatsanwaltschaft".

2

1. Nach § 32 Abs. 1 [X.] kann das [X.] im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. [X.] 3, 267 <277>; 11, 339 <342>; 16, 236 <238>; 35, 193 <195>; 71, 350 <352>; 150, 163 <166 Rn. 9>; [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10; Beschluss der [X.] des [X.] vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

3

Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. [X.] 89, 344 <345>; 92, 130 <133>; 118, 111 <122>; 143, 65 <87>; 145, 348 <356 Rn. 28>; 150, 163 <166 Rn. 9>; [X.], Beschluss des [X.] vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der [X.] des [X.] vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).

4

2. Der isolierte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 [X.]) ist abzulehnen, weil eine in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig wäre.

5

Eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde würde dem Grundsatz der Subsidiarität nicht genügen (§ 90 Abs. 2 [X.]). Der Antragsteller hat den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft, da er gegen den angegriffenen Bescheid - trotz entsprechender Rechtsmittelbelehrung - keine Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft eingelegt hat (§ 172 Abs. 1 Satz 1 StPO). Die begehrte Verweisung des Verfahrens an eine "andere, unabhängige Staatsanwaltschaft" könnte der Antragsteller mit der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache ohnehin von vornherein nicht erreichen.

6

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvQ 78/20

19.10.2020

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Ablehnung einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvQ

§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 152 Abs 2 StPO, § 172 Abs 1 S 1 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 19.10.2020, Az. 2 BvQ 78/20 (REWIS RS 2020, 3040)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3040

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvQ 94/20 (Bundesverfassungsgericht)

Eilantrag in einer Klageerzwingungssache (§§ 171ff StPO) erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität (§ 90 Abs …


2 BvQ 86/20 (Bundesverfassungsgericht)

Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Klageerzwingungssache (§ 172 StPO) - bereits kein subsumtionsfähiger Sachverhalt …


2 BvQ 91/21 (Bundesverfassungsgericht)

Erfolgloser isolierter Eilantrag in einer Klageerzwingungssache - unzureichende Antragsbegründung


2 BvQ 60/17 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wegen Subsidiarität - …


2 BvR 1627/22 (Bundesverfassungsgericht)

Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei ausstehender fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge gem § …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvQ 61/20

2 BvQ 6/20

2 BvQ 59/19

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.