Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren - fortgesetzte Belastung durch einseitig erstrittenen Vollstreckungstitel begründet an sich noch keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG
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