Aktenzeichen 2 BvQ 61/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qs20200901.2bvq006120
RCN:
RCNND228F7LMRZFTYN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 01.09.2020

Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren - fortgesetzte Belastung durch einseitig erstrittenen Vollstreckungstitel begründet an sich noch keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG

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