30. Senat | REWIS RS 2014, 6214
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" – Verpachtung von Räumlichkeiten nebst Geschäftsbetrieb unter einer bestimmten Bezeichnung - der aus der Benutzung der Bezeichnung resultierende Besitzstand an dieser Bezeichnung wächst dem Verpächter zu - auch gegenüber einem räumlich beschränkten Besitzstand kann sich die Anmeldung einer bundesweit geltenden Marke als bösgläubig darstellen None None None None
LIQUIDROM
1. Werden Räumlichkeiten nebst einem darin eingerichteten Geschäftsbetrieb (hier: Badebetrieb) unter einer bestimmten Bezeichnung (hier: „LIQUIDROM“) verpachtet, so wächst der aus der Benutzung der Bezeichnung resultierende Besitzstand an dieser Bezeichnung nicht dem Pächter, sondern dem Verpächter zu (im Anschluss an BGH GRUR 1959, 87 - Fischl).
2. Auch gegenüber einem räumlich (hier: auf das Gebiet von Berlin) beschränkten Besitzstand kann sich die Anmeldung einer bundesweit geltenden Marke als bösgläubig darstellen.
…
…
hat der 30. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 28. November 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker, der Richterin Winter und des [X.] Jacobi
beschlossen:
I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
III. [X.] wird zugelassen.
Meta
17.04.2014
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.04.2014, Az. 30 W (pat) 32/12 (REWIS RS 2014, 6214)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 6214
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, I ZB 44/14, 15.10.2015.
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 32/12, 30.06.2016.
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 32/12, 17.04.2014.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 44/14 (Bundesgerichtshof)
Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger Markenanmeldung erforderlichen Besitzstand - LIQUIDROM
I ZB 44/14 (Bundesgerichtshof)
30 W (pat) 32/12 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" – zu den Anforderungen an den für die Löschung wegen …
25 W (pat) 47/21 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „Kosmetiksalon Babette, Bar Babette, Bar in der Karl-Marx-Allee 36“ – bösgläubige …
26 W (pat) 63/16 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Flatterich (Wort-Bild-Marke)" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung …