Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" – zu den Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger Markenanmeldung erforderlichen Besitzstand – fehlender fremder Besitzstand – keine bösgläubige Markenanmeldung
ÖffnenMarkenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" – Verpachtung von Räumlichkeiten nebst Geschäftsbetrieb unter einer bestimmten Bezeichnung - der aus der Benutzung der Bezeichnung resultierende Besitzstand an dieser Bezeichnung wächst dem Verpächter zu - auch gegenüber einem räumlich beschränkten Besitzstand kann sich die Anmeldung einer bundesweit geltenden Marke als bösgläubig darstellen None None None None
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.