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Abschiebungsandrohung in Herkunftsstaat - Kein konkret benannter Zielstaat
Meta
10.04.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 10.04.2017, Az. Au 7 S 17.31302 (REWIS RS 2017, 12601)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12601
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung ohne nähere Bezeichnung des Herkunftsstaates
Keine Aussetzung der Aufschiebung wegen Fehlern eines Offensichtlichkeitsurteils
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Keine Referenz gefunden.
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