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Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung ohne nähere Bezeichnung des Herkunftsstaates
Meta
05.10.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 05.10.2016, Az. M 12 S 16.32727 (REWIS RS 2016, 4453)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4453
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Abschiebungsandrohung in Herkunftsstaat - Kein konkret benannter Zielstaat
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Keine Aussetzung der Aufschiebung wegen Fehlern eines Offensichtlichkeitsurteils
Keine Referenz gefunden.
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