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Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Meta
21.10.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 21.10.2016, Az. M 12 S 16.33594 (REWIS RS 2016, 3540)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3540
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abschiebungsandrohung in Herkunftsstaat - Kein konkret benannter Zielstaat
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung ohne nähere Bezeichnung des Herkunftsstaates
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
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