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Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Meta
24.10.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 24.10.2016, Az. M 12 S 16.33647 (REWIS RS 2016, 3481)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3481
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung ohne nähere Bezeichnung des Herkunftsstaates
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Abschiebungsandrohung in den "Herkunftsstaat"
Abschiebungsandrohung in Herkunftsstaat - Kein konkret benannter Zielstaat
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
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