Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. II ZR 403/13

II. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 713

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[X.]:[X.]:BGH:2015:151215BIIZR403.13.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
II ZR
403/13

vom

15. Dezember 2015

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der II.
Zivilsenat des [X.] hat am 15.
Dezember 2015
durch [X.]
Dr. Bergmann
und [X.]
Dr.
Strohn, die Richterin [X.] und [X.] und Born
beschlossen:
Das Urteil vom 29.
September 2015 wird wegen offenbarer Un-richtigkeit gemäß §
319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
In Rn.
12 viertletzte Zeile muss es heißen "der Beklagte" statt "der Kläger".

Bergmann

Strohn

Reichart

Drescher

Born
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 30.08.2012 -
107 [X.] -

LG [X.], Entscheidung vom 25.11.2013 -
84 [X.]/12 -

Meta

II ZR 403/13

15.12.2015

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. II ZR 403/13 (REWIS RS 2015, 713)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 713

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