Aktenzeichen II ZR 297/11

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ECLI:
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RCN:
RCNNCSRZH95S955WHJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.04.2013

Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.07.2012

Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft zur Kapitalanlage: Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung gegen den Freistellungsanspruch des Treuhandgesellschafter von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 297/11
Bundesgerichtshof, II ZR 297/11, 16.04.2013. Bundesgerichtshof, II ZR 297/11, 24.07.2012.
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