Aktenzeichen II ZR 197/09

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RCNWM8YDWYYWS9EVZW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.04.2011

Geschäftsmäßige Forderungseinziehung: Ermächtigung einer BGB-Gesellschaft zur Einziehung der Ausgleichsansprüche ihrer Gesellschafter

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