Aktenzeichen II ZR 216/13

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RCNUQ9LWCFW4H9SVYW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.04.2014

(Gesellschafterausschließung in der GmbH: Satzungsbestimmung über Abfindungsausschluss bei groben Pflichtverletzungen; Abfindungsausschluss als Vertragsstrafe)

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