Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2020, Az. 1 BvR 1643/19

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2020, 3086

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1643/19

05.11.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend ArbG Berlin, 20. Juni 2019, Az: 64 Ca 81274/16, Kostenfestsetzungsbeschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2020, Az. 1 BvR 1643/19 (REWIS RS 2020, 3086)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3086

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1 BvR 2654/17

1 BvR 1115/18

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