OLG München, Urteil vom 06.03.2024, Az. 7 U 2699/20

7. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 2056

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Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Sachmängelhaftung, Differenzschaden, Pkw-Kaufvertrag, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rechtsprechung des BGH, Annahmeverzug, Unzulässigkeit, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Prozeßbevollmächtigter, Software-Update, Rückabwicklungsanspruch, Ad-hoc-Mitteilung, Basiszinssatz, Individuelle Betroffenheit, Schluss der mündlichen Verhandlung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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7 U 2699/20

06.03.2024

OLG München 7. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 06.03.2024, Az. 7 U 2699/20 (REWIS RS 2024, 2056)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 2056

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