Aktenzeichen VIII ZR 255/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:121021BVIIIZR255.20.0
RCN:
RCNX25A9GKP9RK47YR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.10.2021

Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für einen nach Bekanntwerden des Dieselskandals getätigten Neuwagenkauf: Berücksichtigung zurückzugewährender Gegenforderungen bei dem auf Rücktritt gestützten Rückzahlungsverlangen; Behandlung einer nicht konkret bezifferten Nutzungsentschädigung als zugebilligte Gegenforderung

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