Aktenzeichen VI ZR 354/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:300720UVIZR354.19.0
RCN:
RCNX6PAKDF4RFRQKQZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.02.2021

Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge als unzulässig verwerfenden Beschluss

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.01.2021

Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs: Distanzierender Hinweis des den Schriftsatz eines Dritten unterzeichnenden beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.07.2020

Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers wegen des Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs: Aufzehrung des Schadensersatzanspruchs des Pkw-Käufers durch die Anrechnung gezogener Nutzungen; Anspruch auf Deliktszinsen

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 354/19
Bundesgerichtshof, VI ZR 354/19, 16.02.2021. Bundesgerichtshof, VI ZR 354/19, 26.01.2021. Bundesgerichtshof, VI ZR 354/19, 30.07.2020.
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