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Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II - Anspruch gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Übernahme der Aufwendungen der bisherigen Wohnung in Form eines Darlehens
Meta
23.07.2015
Urteil
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: LSG München, Urteil vom 23.07.2015, Az. L 7 AS 594/14 (REWIS RS 2015, 7622)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 7622
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
B 14 AS 40/15 R (Bundessozialgericht)
(Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung Beteiligter bei Klagehäufung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende …
B 14 AS 25/14 R (Bundessozialgericht)
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Auszubildende - behinderter Mensch - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme …
B 4 AS 55/13 R (Bundessozialgericht)
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte Förderungsfähigkeit - behinderter Mensch - Bezug …
Anspruch auf höhere Grundsicherungsleistungen
Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II
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