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PDF anzeigen[X.][X.] 12/09 vom 7. Januar 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.], [X.], hat am 7. Januar 2010 durch [X.] und [X.] Lemke und [X.] gemäß § 20 Ab. 1 Nr. 7 [X.] ohne Beiziehung [X.] beschlossen: Der Schriftsatz der Klägerin vom 18. Dezember 2009 gibt zu einer Berichtigung der Sachverhaltsdarstellung im [X.]uss des Senats vom 27. November 2009 keinen Anlass. Gründe: 1. Die von dem zweitinstanzlichen Anwalt der Klägerin vorgetragene Bitte um eine Korrektur der Darstellung des Sachverhalts nach § 319 ZPO ist als zulässige Anregung zu einer Berichtigung von Amts wegen auszulegen. Ihr kann nicht entsprochen werden, da ein offenbarer Verlautbarungsmangel nicht vorliegt. In der [X.]. 2 des [X.]usses ist allein festgestellt, dass der Geschäftsführer der Klägerin die vorvertragliche Vereinbarung aus dem Jahre 2001 unterzeichnet hat, nicht jedoch, dass dieser dabei auch die Klägerin vertreten habe und diese damit Vertragspartnerin der Beklagten geworden sei. 1 2. Eine Korrektur durch Ergänzung der Sachverhaltsdarstellung analog der Bestimmung über die Berichtigung eines Urteilstatbestands (§ 320 ZPO) kommt nicht in Betracht, da der gekürzten Wiedergabe des [X.] zu dem Inhalt der vorvertraglichen Vereinbarung in dem nach § 544 Abs. 7 ZPO ergangenen [X.]uss keine urkundliche Beweiskraft für das weitere Verfahren 2 - 3 - zukommt (vgl. für ein Revisionsurteil: [X.], [X.]. v. 12. Dezember 1998, [X.], NJW 1999, 796; [X.]. v. 20. November 2007, [X.], [X.]Report 2008, 345). So ist es auch hier. Die Ausführungen in dem Berufungsurteil (unter [X.]) zu den Parteien der vorvertraglichen Vereinbarung und zu einem - von dem Berufungsgericht im Ergebnis verneinten - Beitritt der Klägerin sind von dem [X.] - Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung des neuen, unter Beweis gestellten Vorbringens der Beklagten zu einer Vereinbarung über einen Verzicht der Klägerin auf Pachtzinsen - nicht betroffen. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 03.03.2008 - 11 [X.][X.], Entscheidung vom 07.05.2009 - 23 U 2/08 -
Meta
07.01.2010
Bundesgerichtshof Senat für Landwirtschaftssachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.01.2010, Az. LwZR 12/09 (REWIS RS 2010, 10647)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 10647
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