Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahme einer unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Das Ablehnungsgesuch gegen Präsidenten [X.] wird als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
1. Das Ablehnungsgesuch gegen Präsidenten [X.] wird als unzulässig verworfen.
Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters. Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn [X.] nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. [X.] 142, 1 <5 Rn. 12>).
Die offensichtliche Unzulässigkeit des Antrags auf Ablehnung von Präsident [X.] ergibt sich daraus, dass dieser nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist. Er gehört der [X.] des [X.] nicht an.
2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführenden nicht in einer den § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.] genügenden Weise die Möglichkeit dargelegt haben, in eigenen Grundrechten verletzt zu sein.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
02.05.2022
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 20a IfSG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 02.05.2022, Az. 1 BvR 625/22 (REWIS RS 2022, 2354)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2354
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 137/24 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Zurückweisung offensichtlich …
1 BvR 124/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten …
2 BvR 2263/20 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet …
2 BvR 1451/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung …
1 BvR 132/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.