Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.10.2020, Az. 4 B 42/19, 4 B 42/19 (4 C 7/20)

4. Senat | REWIS RS 2020, 4172

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Revisionszulassung; Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung


Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] vom 26. August 2019 aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 15 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung der Frage beitragen, ob Ziele der Raumordnung i.S.v. § 4 Abs. 1 ROG in ihrer Bindungswirkung auf bestimmte Planungsebenen beschränkt werden können.

2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

4 B 42/19, 4 B 42/19 (4 C 7/20)

12.10.2020

Bundesverwaltungsgericht 4. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 26. August 2019, Az: 4 A 2426/17, Urteil

§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 4 Abs 1 ROG 2008

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.10.2020, Az. 4 B 42/19, 4 B 42/19 (4 C 7/20) (REWIS RS 2020, 4172)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 4172

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

4 BN 1/19 (Bundesverwaltungsgericht)

Gemeindliche Erstplanungspflicht


4 BN 33/22 (Bundesverwaltungsgericht)

Überplanung eines ehemaligen Hafengebiets als urbanes Gebiet


4 BN 19/10 (Bundesverwaltungsgericht)

Bundesrechtliche Verpflichtung zur bindenden zielförmigen Festlegung eines Flughafen-Erweiterungsstandorts


4 BN 49/20 (Bundesverwaltungsgericht)

Wirksame Ziele der Raumordnung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die Darstellung weiterer Wohnbauflächen


4 CN 2/22 (Bundesverwaltungsgericht)

Regionaler Grünzug als Ziel der Raumordnung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.