Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2015, Az. 4 StR 355/15

4. Strafsenat | REWIS RS 2015, 5098

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel


Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 11. Mai 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. [X.], Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 [X.], [X.]R StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd [X.], Urteil vom 6. September 2011 - 1 [X.], [X.], 29, 33), auf den Fall zu übertragen ist, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht. Jedenfalls beruht das angefochtene Urteil aus den Gründen der Antragsschrift des [X.] vom 5. August 2015 auf der für sich genommen rechtlich bedenklichen Begründung des Ablehnungsbeschlusses nicht.

[X.][X.]

                        Bender                       [X.]

Meta

4 StR 355/15

22.09.2015

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Stendal, 11. Mai 2015, Az: 502 KLs 23/14

§ 245 Abs 2 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2015, Az. 4 StR 355/15 (REWIS RS 2015, 5098)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 5098

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

4 StR 355/15 (Bundesgerichtshof)


1 StR 219/17 (Bundesgerichtshof)

Versuchter Prozessbetrug: Tatbestandsmäßigkeit zivilprozessualer Falschangaben bei informatorischer Parteianhörung


2 StR 46/15 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei der …


3 StR 518/19 (Bundesgerichtshof)

Einziehung von Taterträgen aus internationalen Waffengeschäften: Ausdrucke einer E-Mail als präsentes Beweismittel; Verjährung der Erwerbstaten …


2 StR 46/15 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

3 StR 518/19

1 StR 185/16

1 StR 185/16

4 StR 355/15

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.