Aktenzeichen 3 StR 518/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:010721U3STR518.19.0
RCN:
RCNYTZ5ZXYJ2U4ZW7V

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.07.2021

Einziehung von Taterträgen aus internationalen Waffengeschäften: Ausdrucke einer E-Mail als präsentes Beweismittel; Verjährung der Erwerbstaten als Einwendung gegen den Schuldspruch; das aus der Tat Erlangte bei Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung; Beschränkung der Haftung des den Wertersatz des ursprünglich Erlangten Übernehmenden auf den Wert der übertragenen Vermögenswerte; Berücksichtigung von Auslandsgeschäften bei der Wertbestimmung des Erlangten; Abzugsverbot für Aufwendungen

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