Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 25.01.2017, Az. 2 BvR 2563/16

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2017, 16705

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren vier Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 2563/16

25.01.2017

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend VG Augsburg, 5. Dezember 2016, Az: AU 6 E 16.32617, Beschluss

Art 103 Abs 1 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, §§ 34ff AufenthG 2004, § 34 AufenthG 2004, § 51 VwVfG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 25.01.2017, Az. 2 BvR 2563/16 (REWIS RS 2017, 16705)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 16705

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