Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.07.2018, Az. 1 BvR 1360/16

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2018, 6284

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge ist nicht Teil des Rechtswegs und für Berechnung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unbeachtlich - keine Bindung des BVerfG an fachgerichtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie entgegen § 93 Abs. 1 [X.] nicht binnen eines Monats ab Zustellung der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen eingelegt wurde. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist hier der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Beschluss des [X.] über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde den Beschwerdeführenden zugestellt wurde. Diese Zustellung ist spätestens am 2. Januar 2016 erfolgt, auf den die Anhörungsrüge zur Überprüfung dieser Entscheidung datiert ist. Die Verfassungsbeschwerde ging jedoch erst am 9. Juni 2016 ein.

2

2. Die Anhörungsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde hinauszuschieben, denn sie war offensichtlich unzulässig. Zwar hat das [X.] die Anhörungsrüge nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet zurückgewiesen. Die Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist an diese Bewertung jedoch nur in bestimmten Fällen gebunden (vgl. [X.], 203 <205>). Hier war die Anhörungsrüge aus Sicht einer verständigen Prozesspartei zweifelsfrei unzulässig. Die Beschwerdeführenden machen mit ihrer Anhörungsrüge angebliche und durch ein [X.] nicht geheilte [X.] geltend, beklagen also perpetuierte [X.]. Wird ein Gehörsverstoß aber offensichtlich nur erneut behauptet, würde eine Anhörungsrüge eine Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen nur unsinnig verdoppeln, nicht aber im Sinne eines Instanzenzuges aufeinander beziehen. Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. [X.], 300 <302 f.>). Im Übrigen zielt die Anhörungsrüge - worauf das [X.] zutreffend hinweist - auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung. Dies kann nicht als Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG verstanden werden.

3

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1360/16

10.07.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 20. April 2016, Az: 7 ABN 1/16 ( F), Beschluss

§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 78a Abs 1 S 1 ArbGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 10.07.2018, Az. 1 BvR 1360/16 (REWIS RS 2018, 6284)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 6284

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 423/11 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 …


2 BvR 412/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen …


1 BvR 1443/12 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem …


1 BvR 173/15 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Außerordentliche Rechtsbehelfe (hier: "außerordentliche Beschwerde" zum OLG gegen Entscheidung des LG über Anhörungsrüge und …


2 BvR 1979/08 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit …


Referenzen
Wird zitiert von

2 BvR 2460/18

Vf. 41-VI-20

Vf. 44-VI-20

Vf. 5-VI-21

Vf. 81-VI-20

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.