Aktenzeichen 1 BvR 1360/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180710.1bvr136016
RCN:
RCNXNDA5C2FPDD558Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.07.2018

Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge ist nicht Teil des Rechtswegs und für Berechnung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unbeachtlich - keine Bindung des BVerfG an fachgerichtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist

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