Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.11.2008, Az. X ZR 135/04

X. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 1034

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[X.]BESCHLUSS X ZR 135/04 vom 4. November 2008 in der [X.]Der X. Zivilsenat des [X.] hat am 4. November 2008 durch die [X.] Scharen, [X.], Prof. Dr. Meier-Beck, [X.] und [X.] beschlossen: Das am 23. September 2008 verkündete Urteil des Senats wird entsprechend § 95 [X.], § 319 ZPO dahin berichtigt, dass in Absatz 2 der Urteilsformel das Wort "teilweise" durch die Wörter "mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.]" ersetzt wird. Scharen [X.] Meier-Beck
[X.] [X.]

Meta

X ZR 135/04

04.11.2008

Bundesgerichtshof X. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.11.2008, Az. X ZR 135/04 (REWIS RS 2008, 1034)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 1034

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