Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS X ZR 135/04 vom 4. November 2008 in der [X.]Der X. Zivilsenat des [X.] hat am 4. November 2008 durch die [X.] Scharen, [X.], Prof. Dr. Meier-Beck, [X.] und [X.] beschlossen: Das am 23. September 2008 verkündete Urteil des Senats wird entsprechend § 95 [X.], § 319 ZPO dahin berichtigt, dass in Absatz 2 der Urteilsformel das Wort "teilweise" durch die Wörter "mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.]" ersetzt wird. Scharen [X.] Meier-Beck
[X.] [X.]
Meta
04.11.2008
Bundesgerichtshof X. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.11.2008, Az. X ZR 135/04 (REWIS RS 2008, 1034)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 1034
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.