Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]/01vom20. Dezember 2001in [X.] gegenwegen Fahrens ohne [X.].: 191 VRJs 246/01 [X.].: 7 [X.]/01 Amtsgericht [X.] 2. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung [X.] am 20. Dezember 2001 [X.] Der Abgabebeschluß des [X.] - Jugend-richter als Vollstreckungsleiter - vom 17. Oktober 2001 wirdaufgehoben.2. Dieses Gericht bleibt weiterhin für die Vollstreckung desUr-teils des [X.] vom 31. Mai 2001 - 191Ds 51 Js 15/01 - zuständig.Gründe:Wichtige Gründe für die Abgabe i.S.v. § 85 Abs. 5 JGG sind - wie [X.] zutreffend ausgeführt hat - nicht gegeben.[X.] Rothfuß Fischer Elf
Meta
20.12.2001
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Sachgebiet: ARs
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2001, Az. 2 ARs 322/01 (REWIS RS 2001, 70)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 70
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 ARs 376/03 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 122/22 (Bundesgerichtshof)
Befasststein einer Strafvollstreckungskammer mit der Entscheidung über eine Reststrafenaussetzung bei Verlegung drei Monate vor dem …
2 ARs 325/04 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 424/09 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 83/06 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.