LG Ingolstadt, Entscheidung vom 07.04.2022, Az. 2 Qs 40/22

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Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Freiheitsstrafe, Arzt, Staatsanwaltschaft, Sperrwirkung, Arbeitgeber, Auflage, Ablehnung, Aufhebung, Offenbarung, Hauptverhandlung, Privilegierung, Strafbarkeit, Geldstrafe, sofortige Beschwerde, Beschwerde der Staatsanwaltschaft, sofortigen Beschwerde


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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2 Qs 40/22

07.04.2022

LG Ingolstadt

Entscheidung

Sachgebiet: Qs

Zitier­vorschlag: LG Ingolstadt, Entscheidung vom 07.04.2022, Az. 2 Qs 40/22 (REWIS RS 2022, 283)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 283

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