Aktenzeichen 2 Qs 40/22

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RCN:
RCNWZJ46CM8Q328E9R

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LG Ingolstadt: Entscheidung vom 07.04.2022

Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Freiheitsstrafe, Arzt, Staatsanwaltschaft, Sperrwirkung, Arbeitgeber, Auflage, Ablehnung, Aufhebung, Offenbarung, Hauptverhandlung, Privilegierung, Strafbarkeit, Geldstrafe, sofortige Beschwerde, Beschwerde der Staatsanwaltschaft, sofortigen Beschwerde

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