Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] für [X.] beim [X.] vom 26. März 2020 in der Fassung des Beschlusses vom 9. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Vertretung des Antragsgegners durch die Präsidentin des [X.] folgt aus der im richterdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 der [X.] Vertretungsverordnung.
II.
Der Nichtzulassungsbeschwerde bleibt der Erfolg versagt. Sie erfüllt nicht die Darlegungsanforderungen des § 81 Abs. 2 Satz 3 DRiG. In der Beschwerdeschrift wird weder die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt noch eine Entscheidung des Dienstgerichts des Bundes bezeichnet, von der das angefochtene Urteil abweicht. Die Erwägungen, mit denen die Beschwerde geltend macht, dass die außerordentlichen Geschäftsprüfungen rechtswidrig gewesen seien, erfüllen diese Anforderungen nicht.
III.
Die Kostenentscheidung richtet sich nach § 154 Abs. 2 VwGO.
[X.] |
|
Prof. [X.] |
|
Dr. Menges |
|
Richter am BVerwG |
|
Dr. Eppelt |
|
|
[X.] |
|
|
|
Meta
26.10.2022
Bundesgerichtshof Dienstgericht des Bundes
Beschluss
Sachgebiet: False
vorgehend BGH, 15. Februar 2022, Az: RiZ (R) 1/19, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2022, Az. RiZ (B) 1/21 (REWIS RS 2022, 7963)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 7963
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RiZ (R) 1/19, RiZ (R) 2/19, RiZ (B) 1/21 (Bundesgerichtshof)
Besorgnis der Befangenheit bei Vorschlag des Verzichts auf mündliche Verhandlung und unklarem Rubrum
RiZ (B) 1/21 (Bundesgerichtshof)
RiZ (R) 1/20 (Bundesgerichtshof)
Überprüfung von Dienstaufsichtsmaßnahmen: Belassen von Dokumenten in der Personalakte eines Richters
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.