Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen [X.]/03
vom 19. Mai 2005 in dem Rechtsstreit
- 2 - [X.] [X.] hat am 19. Mai 2005 durch [X.] Dr. Goette, [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Das Senatsurteil vom 28. Februar 2005 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es auf [X.], 3. Zeile statt Disagio "Agio" heißt. [X.] [X.]
Gehrlein [X.]
Meta
19.05.2005
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2005, Az. II ZR 13/03 (REWIS RS 2005, 3523)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 3523
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.