Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2005, Az. II ZR 13/03

II. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 3523

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[X.]/03
vom 19. Mai 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 - [X.] [X.] hat am 19. Mai 2005 durch [X.] Dr. Goette, [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Das Senatsurteil vom 28. Februar 2005 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es auf [X.], 3. Zeile statt Disagio "Agio" heißt. [X.] [X.]
Gehrlein [X.]

Meta

II ZR 13/03

19.05.2005

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2005, Az. II ZR 13/03 (REWIS RS 2005, 3523)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 3523

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