Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 01.10.2019, Az. 1 BvR 1799/19

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2019, 3035

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung


Tenor

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

1

Von einer Begründung im Übrigen wird nach [[X.]-3126-4cc3-af1b-46b14289fe98]§ 93d Abs. 1 Satz 3 [X.]] abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1799/19

01.10.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 5. Juli 2019, Az: 10 S 1087/19, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 01.10.2019, Az. 1 BvR 1799/19 (REWIS RS 2019, 3035)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 3035

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