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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS [X.] ZR 143/03
vom 3. November 2005 in dem Rechtsstreit
- 2 -
Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], [X.], [X.], [X.] und die Richterin [X.]
am 3. November 2005 beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des [X.] vom 28. Mai 2003 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens der Nichtzulas-sungsbeschwerde nach einem Wert von 49.610,38 Euro.
Gründe:
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).
Das Berufungsgericht hat nicht gegen prozessuale Grundrechte der [X.] verstoßen. Insbesondere hat es kein erhebliches unter Beweis gestell-tes Vorbringen der Beklagten übergangen. Die Bezugnahme auf die Statistik der [X.] enthielt nicht die Behauptung eines Wertverlustes von mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. Fehler, die dem Berufungsgericht bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Schadensschätzung (§ 287 1 2 - 3 -
ZPO) unterlaufen sein mögen, beziehen sich nur auf den vorliegenden Einzel-fall und stellen daher keine Grundlage für eine Zulassung der Revision zur Si-cherung einer einheitlichen Rechtsprechung dar. Gleiches gilt für Fragen der Beweiswürdigung.
Auch im Übrigen zeigt die Nichtzulassungsbeschwerde keine zulas-sungsrelevante Rechtsfragen auf, insbesondere keine Divergenz zur Recht-sprechung des [X.] oder des [X.]. Von einer [X.] Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zugelas-sen wird (§ 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO).
[X.] [X.] [X.]
[X.] [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.09.2002 - 4 O 26/98 - [X.], Entscheidung vom 28.05.2003 - 3 U 222/02 - 3
Meta
03.11.2005
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.11.2005, Az. IX ZR 143/03 (REWIS RS 2005, 1026)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 1026
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