27. Senat | REWIS RS 2010, 5163
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
In der Beschwerdesache
…
…
betreffend die Marke 301 27 574 (Löschung [X.]/08)
(hier: Berichtigung des Beschlusses vom 3. Mai 2010)
hat der 27. Senat ([X.]) durch [X.] [X.], [X.] und [X.] am 6. Juli 2010
beschlossen:
Der Beschluss vom 3. Mai 2010 wird im Tenor I und II berichtigt:
301 27 574 für die Waren und Dienstleistungen „Elektronische, magnetische und optische Speichermedien, jeweils auch mit darin aufgezeichneten Daten; Computerprogramme, Telekommunikationsgeräte; Werbung; Vermittlung und Abschluss von Verträgen über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Vermittlung von Werbe- und Förderverträgen, Vermittlung von Verträgen mit Mobilfunkbetreibern, Vermittlung von Verträgen mit Lotteriegesellschaften; Werbemittlung; Telekommunikation; Unterhaltung; Erstellen von Computerprogrammen, Programmierdienstleistungen, Vermittlung von Zugriffszeiten zu Datenbanken, Vermittlung von Zugriffsrechten auf Datenbanken“ zu löschen, zurückgewiesen wurde.
301 27 574 ist für die vorgenannten Waren und Dienstleistungen zu löschen.
Im Tenor des berichtigten Beschlusses ist die Marke entgegen der Bezeichnung im Betreff und in den Gründen als Marke 396 38 296 bezeichnet. Die richtige Nummer lautet 301 27 574.
Dies ist eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. [X.] § 80 Absatz 1, die ohne mündliche Verhandlung gemäß [X.] § 80 Absatz 3 berichtigt werden kann.
Meta
06.07.2010
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 27 W (pat) 173/09 (REWIS RS 2010, 5163)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 5163
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
27 W (pat) 173/09 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "mobiLOTTO" – Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
25 W (pat) 558/19 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "fairzinsung" – fehlende Unterscheidungskraft
30 W (pat) 534/17 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Karnaval" – Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
25 W (pat) 536/18 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – „Team Business IT“ – keine Unterscheidungskraft – zur Verfahrensaussetzung bei Vorgreiflichkeit
25 W (pat) 537/18 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – „Team Business IT Daten – Prozesse – Systeme (Wort-Bildmarke)“ – keine Unterscheidungskraft – …
Keine Referenz gefunden.