Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 05.11.2003, Az. 2 BvR 1243/03

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verneinung einer allgemeinen Regel des Völkerrechts, wonach niemand in den ersuchenden Staat ausgeliefert werden darf, der mit LIst aus seinem Heimatstaat in den ersuchten Staat gelockt worden ist


Meta

2 BvR 1243/03

05.11.2003

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 05.11.2003, Az. 2 BvR 1243/03 (REWIS RS 2003, 874)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 874 BVerfGE 109, 13-38 REWIS RS 2003, 874

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