Aktenzeichen 2 BvR 1243/03

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RCN:
RCN9V5FABK7LSXXP7H

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Bundesverfassungsgericht: 05.11.2003

Verneinung einer allgemeinen Regel des Völkerrechts, wonach niemand in den ersuchenden Staat ausgeliefert werden darf, der mit LIst aus seinem Heimatstaat in den ersuchten Staat gelockt worden ist

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