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Devisentermingeschäfte als Termingeschäfte i. S. v. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG - Abgrenzung zum privaten Veräußerungsgeschäft
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Devisentermingeschäfte als Termingeschäfte i. S. v. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG - Abgrenzung zum privaten Veräußerungsgeschäft
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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10.09.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 10.09.2015, Az. 15 K 2243/13 (REWIS RS 2015, 5595)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5595
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
FG München, Urteil vom 10.09.2015, Az. 15 K 2243/13 (REWIS RS 2015, 5595)
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, Az. VIII R 35/15 (REWIS RS 2017, 3430)
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VIII R 35/15 (Bundesfinanzhof)
(Zum Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)
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