Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.04.2016, Az. AnwSt (B) 2/16

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2016, 12487

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]GH:2016:220416[X.]ANWST[X.]2.16.0

[X.]UN[X.]SGERICHTSHOF

[X.]ESCHLUSS
AnwSt
([X.]) 2/16

vom
22. April 2016
in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren
gegen

wegen
Verletzung anwaltlicher Pflichten

-
2
-
Der [X.]undesgerichtshof, [X.], hat durch [X.]
Dr.
Kayser, die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwältin Schäfer und den Rechtsanwalt Dr. [X.]
am 22.
April 2016 einstimmig gemäß §
145 Abs.
5 Satz
1 und 2 [X.]RAO be-schlossen:
Die [X.]eschwerde des Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes [X.] vom 11.
September 2015 wird aus den Gründen der Antragsschrift des [X.] vom 10.
Februar 2016 zurückgewiesen.
Der Rechtsanwalt hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:
Der Irrtum des Rechtsanwalts ist im berufsgerichtlichen Verfahren wie im allgemeinen Strafrecht zu bewerten ([X.], [X.]RAO, 9.
Aufl., §
113 Rn.
7). Im Strafrecht gilt aufgrund gesetzlicher Regelung der Grundsatz der freien [X.]eweiswürdigung (§
261 [X.]; vgl. [X.]/[X.], [X.],
1
-
3
-
58.
Aufl., §
261 Rn.
11). Ob ein Verbotsirrtum vermeidbar war, ist eine Frage des Einzelfalls.
Kayser
Roggenbuck
[X.]

Schäfer
[X.]

Vorinstanzen:
Anwaltsgericht [X.], Entscheidung vom 13.12.2012 -
3 EV 259/10 -

[X.] Hamm, Entscheidung vom 11.09.2015 -
1 [X.] 2/15 -

Meta

AnwSt (B) 2/16

22.04.2016

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.04.2016, Az. AnwSt (B) 2/16 (REWIS RS 2016, 12487)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 12487

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen
Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.