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PDF anzeigen [X.] vom 6. Juli 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 6. Juli 2009 durch [X.] [X.], Pokrant, Dr. Schaffert, [X.] und [X.] beschlossen: Das Urteil vom 22. April 2009 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass es in [X.]. 26, 29 und 39 des Urteils jeweils statt [X.]" "[X.]" heißt. [X.] Pokrant Schaffert
Kirchhoff Koch Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.][X.], Entscheidung vom 09.10.2007 - 14 U 801/07 -
Meta
06.07.2009
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.07.2009, Az. I ZR 175/07 (REWIS RS 2009, 2668)
Papierfundstellen: REWIS RS 2009, 2668
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