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PDF anzeigen [X.] vom 6. Juli 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 6. Juli 2009 durch [X.] [X.], Pokrant, Dr. Schaffert, [X.] und [X.] beschlossen: Das Urteil vom 22. April 2009 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass es in [X.]. 27, 31, 53 und 56 des Urteils jeweils statt [X.]" "[X.]" heißt. [X.] Pokrant Schaffert
Kirchhoff Koch Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 12.05.2006 - 5 O 4371/05 - [X.], Entscheidung vom 28.11.2006 - 14 U 1070/06 -
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06.07.2009
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.07.2009, Az. I ZR 215/06 (REWIS RS 2009, 2676)
Papierfundstellen: REWIS RS 2009, 2676
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