OLG München, Urteil vom 15.01.2024, Az. 19 U 1874/21

19. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 448

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Gegenstand

Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbotsirrtum, Sittenwidrigkeit, Vorteilsausgleichung, Nutzungsentschädigung, Rechtsprechung des BGH, Unzulässigkeit, Ungerechtfertigte Bereicherung, Kostenentscheidung, Zwangsvollstreckung, Sicherheitsleistung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Darlegungs- und Beweislast, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Höchstrichterliche Rechtsprechung, Vertragsschluss, Verwaltungspraxis, Kosten des Berufungsverfahrens, Vorsätzliche Schädigung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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19 U 1874/21

15.01.2024

OLG München 19. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 15.01.2024, Az. 19 U 1874/21 (REWIS RS 2024, 448)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 448

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XII ZB 443/12

VI ZR 354/19

VI ZR 40/20

VII ZR 260/20

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