Aktenzeichen 19 U 1874/21

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RCNXD86362KSCDE6UA

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OLG München: Urteil vom 15.01.2024

Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbotsirrtum, Sittenwidrigkeit, Vorteilsausgleichung, Nutzungsentschädigung, Rechtsprechung des BGH, Unzulässigkeit, Ungerechtfertigte Bereicherung, Kostenentscheidung, Zwangsvollstreckung, Sicherheitsleistung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Darlegungs- und Beweislast, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Höchstrichterliche Rechtsprechung, Vertragsschluss, Verwaltungspraxis, Kosten des Berufungsverfahrens, Vorsätzliche Schädigung

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