Aktenzeichen VI ZR 209/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.06.2013

Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Fernsehberichterstattung: Ausstrahlung eines satirisch gefärbten Streitgesprächs zwischen einem Journalisten und der Teilnehmerin an einer Mahnwache

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