Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit sog Cum-/Ex-Geschäften - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Annahme eines hinreichenden Tatverdachts der besonders schweren mittäterschaftlichen Steuerhinterziehung
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