Patentbeschwerdeverfahren – „Umschaltbarer Ratschenschlüssel“ – zur Zulässigkeit des Beitritts zum Einspruchsverfahren – Voraussetzung einer Klageerhebung – keine „erweiternde Auslegung“ des Begriffs „Klage“ bei Vorliegen einer einstweiligen Verfügung
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