Aktenzeichen 11 W (pat) 12/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNVDLMNN4DZA94GE7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 10.11.2014

Patentbeschwerdeverfahren – „Umschaltbarer Ratschenschlüssel“ – zur Zulässigkeit des Beitritts zum Einspruchsverfahren – Voraussetzung einer Klageerhebung – keine „erweiternde Auslegung“ des Begriffs „Klage“ bei Vorliegen einer einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

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Az. X ZB 3/15
Bundesgerichtshof, X ZB 3/15, 27.03.2018. Bundesgerichtshof, X ZB 3/15, 29.08.2017.
Az. 11 W (pat) 12/10
Bundespatentgericht, 11 W (pat) 12/10, 10.11.2014.
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