Aktenzeichen 25 W (pat) 112/14

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNV5Q2UQJ66N2DFS6

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 17.11.2017

(Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Nespresso-Kaffeekapsel (dreidimensionale Marke)" – zum Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG – notwendige Verpackungsformen sind in gleicher Weise wie Warenformen auf Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 MarkenG zu prüfen – Gleichsetzen der Verpackung mit der Form der Ware - die dreidimensionale Gestaltung stimmt in wesentlichen Merkmalen mit den äußeren Merkmalen des Patentgegenstands einer deutschen Patentschrift überein - die wesentlichen Merkmale erfüllen eine technische Funktion – zur Beurteilung, ob die wesentlichen Formmerkmale einer Gestaltung zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind – Abstellen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der entsprechenden Gestaltung)

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 114/17
Bundesgerichtshof, I ZB 114/17, 27.07.2023. Bundesgerichtshof, I ZB 114/17, 31.01.2019.
Az. 25 W (pat) 112/14
Bundespatentgericht, 25 W (pat) 112/14, 17.11.2017.
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