Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die gerichtliche Untersagung einer Meinungsäußerung - hier: Mangelnde Einordnung als eigene Äußerung oder Verbreitung einer Äußerung Dritter; überhöhte Anforderungen an Tatsachengrundlage, mangelnde Berücksichtigung des Informationswerts der Berichterstattung - Gegenstandswertfestsetzung
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