Aktenzeichen VI ZR 239/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:170117UVIZR239.15.0
RCN:
RCNU9Y8HM7QY95MXVU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.01.2017

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei einer von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstelle: Anwendung der unwiderleglichen Vermutung des Einvernehmens auf die Verjährungshemmung; Eintritt der Verjährungshemmung trotz verweigerter Zustimmung des Arztes zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens

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